Wann werden Sie reisen?
Buchen Sie direkt im The Alpina Gstaad – Aufenthalt für 6 Nächte oder länger und geniessen Sie unseren Long Stay Angebot (unter Vorbehalt)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Gast und THE ALPINA GSTAAD, welches durch die Grand Hotel Alpina GmbH mit Sitz in Gstaad betrieben wird.
Soweit diese AGB’s keine Regeln enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn dies ausdrücklich schriftlich oder per Mail abgemacht wurde. Allfällige Sonderleistungen während früheren Aufenthalten begründen keinen Anspruch für spätere Aufenthalte.
Ein Vertragsverhältnis zwischen Gast und THE ALPINA GSTAAD kommt zustande, wenn sowohl eine Reservationsbestätigung schriftlich oder per Mail seitens THE ALPINA GSTAAD vorliegt und die erforderliche Vorauszahlung durch den Gast geleistet und/oder eine Kreditkartennummer angegeben wurde.
THE ALPINA GSTAAD ist berechtigt, den Gesamtbetrag der vereinbarten Aufenthaltskosten (Buchungsbetrag) im Moment des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses auf der angegebenen Kreditkarte zu reservieren.
Für den Fall, dass der Gast nicht die vereinbarten Leistungen in Anspruch nimmt und keine ausdrückliche andere Vereinbarung schriftlich oder per Mail getroffen wird, so ist der gesamte Buchungsbetrag geschuldet und wird von der Kreditkarte abgebucht.
Die in der Buchung enthaltenen Leistungen des THE ALPINA GSTAAD ergeben sich aus der Reservationsbestätigung. Soweit nachfolgend von Zimmerpreis die Rede ist, versteht sich dieser immer unter Einbezug der gebuchten Zusatzleistungen (bspw. Frühstück).
Die Preise für die Zimmer und sonstigen Leistungen des Hotels verstehen sich ausschließlich in Schweizer Franken (CHF). Die gesetzliche Mehrwertsteuer nach schweizerischem Recht ist im Preis enthalten.
THE ALPINA GSTAAD ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen und die Zahlung der bezogenen Leistungen vor Ende des Aufenthalts zu verlangen.
Zahlungen in anderen Währungen werden akzeptiert, wenn sie dem tagesaktuellen Umrechnungskurs in Schweizer Franken entsprechen und sämtliche mit der Umrechnung verbundenen Gebühren decken.
THE ALPINA GSTAAD akzeptiert folgende Zahlungsmittel: American Express, Mastercard, Diners Club, Visa, Mastercard, Maestro, JCB. Bargeld wird maximal bis zum Betrag von CHF 25'000 angenommen. Checks werden keine angenommen.
Folgende Bankverbindungen stehen zur Verfügung:
Credit Suisse AG, Promenade, 3780 Gstaad, Schweiz
Grand Hotel Alpina GmbH
Bank-Clearingnummer: 4835
BIC: CRESCHZZ80A
Überweisungen in CHF:
IBAN: CH49 0483 5180 5544 0100 0
Konto: 1805544-01
Überweisungen in Euro:
IBAN: CH15 0483 5180 5544 0200 0
Konto: 0339-1805544-02
Überweisungen in US-Dollar:
IBAN: CH85 0483 5180 5544 0200 1
Konto: 0339-1805544-02-1
Das Zimmer steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr, am Abreisetag bis um 12.00 Uhr zur Verfügung.
Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast gelten folgende Tarife:
- von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr: Aufpreis von 50% des Zimmerpreises
- nach 14.00 Uhr: Aufpreis von 100% des Zimmerpreises
Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das entgeltliche oder unentgeltliche Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung (schriftlich oder per Mail) des THE ALPINA GSTAAD.
Gäste müssen einen gültigen amtlichen Ausweis betreffend deren Identität vorweisen. Um ein Zimmer zu reservieren, muss der Gast entweder volljährig (18 Jahre oder älter) sein oder aber die Vollmacht der Inhaber der elterlichen Gewalt vorweisen können. Gäste unter 18 Jahren werden beherbergt, wenn sie in Begleitung einer erwachsenen Person sind oder die Erlaubnis der Inhaber der elterlichen Gewalt vorliegt.
Der Gast hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so leistet THE ALPINA GSTAAD gleichwertigen Ersatz in einem anderen Hotel in Gstaad in einer vergleichbaren oder höheren Kategorie. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des THE ALPINA GSTAAD. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so erstattet THE ALPINA GSTAAD vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zurück. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
THE ALPINA GSTAAD gibt mit der Reservationsbestätigung die Stornierungsfristen bekannt. Diese verändern sich in Abhängigkeit von Saison und Nachfrage. Erfolgt keine entsprechende Bekanntgabe, ist die Stornierung nicht möglich.
Vor Ablauf der bekanntgegebenen Stornierungsfrist kann der Gast kostenfrei annullieren. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist der gesamte Buchungsbetrag geschuldet.
Stornierungen müssen jeweils in schriftlicher Form oder per Mail erfolgen.
Im Falle von späterer Anreise oder früherer Abreise als mit Reservationsbestätigung vereinbart, ist der volle Buchungsbetrag geschuldet.
THE ALPINA GSTAAD empfiehlt den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung. Denn der in der Reservationsbestätigung vereinbarte Buchungsbetrag ist immer geschuldet, auch für den Fall, dass der Gast im Falle von höherer Gewalt nicht erscheinen kann.
THE ALPINA GSTAAD kann einen Monat vor geplanter Anreise ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Danach ist THE ALPINA GSTAAD berechtigt, vor Anreise vom Vertrag zurückzutreten, wenn dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgt. Als solche gelten (nicht abschliessende Aufzählung):
Bei einem Rücktritt aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz.
Soweit die Gründe für den Rücktritt der Gast zu verantworten hat, bleibt er zur Bezahlung des Buchungsbetrages verpflichtet.
THE ALPINA GSTAAD stellt den Gästen einen kostenlosen Internetzugang zur Verfügung. Die Zugangsdaten sind an der Rezeption erhältlich. Die einwandfreie Verbindung wird nicht jederzeit garantiert.
Der Gast trägt die Verantwortung für die Internetnutzung. THE ALPINA GSTAAD übernimmt keine Haftung bspw. für Cybersicherheit oder ähnliches.
Übliche Haustiere wie Hunde oder Katzen sind im THE ALPINA GSTAAD willkommen. Der Gast ist verpflichtet, bei Reservation die Begleitung durch ein Haustier zu deklarieren. THE ALPINA GSTAAD kann in Fällen, in denen insbesondere Hunde sich auffällig benehmen, Weisungen erteilen, wo ein Hund dabei sein darf und wo nicht. Hält sich der Gast nicht an die Weisungen, so ist THE ALPINA GSTAAD berechtigt, das Buchungsverhältnis einseitig zu beenden. Der Buchungsbetrag gemäss Reservationsbestätigung bleibt geschuldet und wird nicht rückerstattet.
Die Begleitung durch Hunde oder andere Haustiere im Six Senses Spa ist nicht möglich. Bei Besuch der Restaurants erwartet THE ALPINA GSTAAD, dass die Hunde auf dem Zimmer bleiben. In der Alpina Lounge & Bar und auf unserer Terrasse ist die Begleitung durch Hunde bis 19 Uhr möglich. Danach sind nur noch kleine Hunde zugelassen, die sich in einem Körbchen oder einer haustierspezifischen Tragetasche befinden und unter ihrem Tisch platziert werden. Sie müssen sich ruhig verhalten.
Für vierbeinige Hotelgäste werden CHF 80 pro Tag (ohne Hundefutter) in Rechnung gestellt.
Sobald Mitarbeitende des THE ALPINA GSTAAD (Etagendienst/Housekeeping oder Technik) ein Zimmer betreten, in dem ein Hund anwesend ist, muss der Gast ebenfalls anwesend sein. In diesem Fall müssen Hunde entweder an der Leine gehalten werden oder sich in ihrer Transportbox befinden. Die Zimmerreinigung wird im Voraus um eine festgelegte Zeit vereinbart, wenn sich der Hund nicht im Zimmer befindet.
Falls durch Haustiere verursachte Schäden im Zimmer repariert und gereinigt werden müssen, werden diese dem Gast nachträglich verrechnet.
Im Kanton Bern sind Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Tiere abzuschliessen.
Das Rauchen ist im THE ALPINA GSTAAD nur an Orten oder in Räumen gestattet, die entsprechend gekennzeichnet sind. Das Rauchen in Gästezimmern ist nicht gestattet. Sollte der Gast trotzdem im Zimmer rauchen, muss der Gast die Reinigungskosten übernehmen. Sollte das Zimmer infolge Rauchgeruchs nicht vermietet werden können, hat der Gast den vollen Zimmerpreis für die Dauer der Nutzungsunmöglichkeit zu bezahlen.
Den Gästen des THE ALPINA GSTAAD stehen überdachte Parkmöglichkeiten für einen Betrag von CHF 30 pro Nacht und Auto zur Verfügung. Ausserdem steht ein unentgeltlicher Parkservice zur Verfügung.
THE ALPINA GSTAAD stellt eine beschränkte Anzahl Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Das Laden ist kostenpflichtig und wird über die Conciergerie koordiniert. Sobald das Auto vollständig geladen ist, muss der Platz für andere Elektrofahrzeuge frei gegeben werden.
THE ALPINA GSTAAD übernimmt keine Haftung für etwelche Schäden am Fahrzeug, die während der Parkdauer entstehen.
Der Kunde ist berechtigt, die Spa/Fitness-Einrichtungen des Hotel THE ALPINA GSTAAD innerhalb der jeweils geltenden Öffnungszeiten und im Rahmen der Verfügbarkeit zu betreten und zu benutzen. Eine Benutzungsgarantie besteht nicht.
Kunden unter 16 Jahren dürfen die Spa/Fitness-Einrichtungen nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erwachsenen nutzen.
Das Hotel THE ALPINA GSTAAD behält sich das Recht vor, kurzfristig Änderungen des Kursangebots oder der Öffnungszeiten vorzunehmen oder diese ganz oder teilweise zu schliessen (Unterhalt, Reparaturen, Inspektionen, etc). Können die Spa/Fitness-Einrichtungen nicht benutzt werden, besteht kein Anspruch auf Reduktion des Buchungspreises.
Im Falle einer Schliessung der Spa/Fitness-Einrichtungen erhalten Kunden, die für den betroffenen Zeitraum bereits einen Spa/Fitness-Eintritt gekauft haben, einen Gutschein für die Benutzung des Spa/Fitness an einem anderen Tag. Ein Anspruch auf Erstattung in Geld oder Entschädigung besteht nicht.
Die Nutzung der Spa/Fitness-Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. THE ALPINA GSTAAD übernimmt keine Haftung, auch nicht für Unfälle bspw. wegen Nässe am Boden, etc.
Der Kunde hat die Spa/Fitness-Etikette einzuhalten. Im Spa-Bereich ist die Verwendung von Video- und Fotoapparaten zum Schutze der Persönlichkeit anderer Kunden verboten.
THE ALPINA GSTAAD kann Kunden des Six Senses Spa konkrete Weisungen betreff Verhalten und Nutzung der Anlage erteilen. Werden diese Weisungen missachtet, können die Mitarbeitenden des THE ALPINA GSTAAD den Aufenthalt im Six Senses Spa untersagen und Kunden oder Gäste wegweisen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
THE ALPINA GSTAAD stellt gratis Badeschlappen zur Verfügung. Diese müssen vor der Abreise zurückgegeben werden, ansonsten ist ein Betrag von CHF 25 pro Paar geschuldet.
Fundsachen werden ein halbes Jahr aufbewahrt und auf Wunsch des Gastes und bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
THE ALPINA GSTAAD leitet Nachrichten, Briefe und Pakete an und von Gästen weiter, ohne für die Zustellung irgendeine Garantie zu übernehmen, sei es für die Rechtzeitigkeit der Zustellung oder die Intaktheit.
Werden Gegenstände irgendwelcher Art für Gäste und Kunden im Voraus zugestellt und müssen gelagert werden, übernimmt THE ALPINA GSTAAD überhaupt keine Haftung. Entstehen durch die Zustellung, Weiterleitung oder Lagerung THE ALPINA GSTAAD Kosten, werden diese zum Buchungspreis zugeschlagen und müssen vom Gast bezahlt werden.
Im Falle, dass die Kosten erst nach der Abreise des Gastes entstehen, werden diese auf der Kreditkarte nachbelastet.
Die Tischreservation in Restaurants des THE ALPINA GSTAAD sind verbindlich und können nur bis 24 Stunden vor dem geplanten Termin geändert werden. Sie muss unter Angabe der Kreditkartennummer erfolgen.
Erscheint der Gast und seine Begleiter nicht rechtzeitig oder mit weniger Personen als reserviert, ist ein Betrag von CHF 100 pro reservierter Platz als No-show fee geschuldet. Im Falle von Verspätungen kann die Tischreservation von Seiten THE ALPINA GSTAAD annulliert werden. Die No-show fee bleibt geschuldet.
Speisen und Getränke sind während des Aufenthalts vom THE ALPINA GSTAAD zu beziehen. Die Konsumation von mitgebrachten Speisen oder Getränken ist untersagt. Davon ausgenommen sind übliche kleinere Snacks oder Getränke.
In begründeten Sonderfällen können separate Vereinbarungen schriftlich oder per Mail getroffen werden. In solchen Fällen ist ein Korkgeld oder eine zusätzliche Servicegebühr geschuldet.
Soweit THE ALPINA GSTAAD auf Veranlassung des Gastes hin bei Dritten Einrichtungen beschafft oder Dienstleistungen bucht, wird auf Rechnung des Gastes gehandelt.
Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtung sowie für die rechtzeitige Erfüllung von Mitwirkungspflichten und Zahlung der geschuldeten Beträge.
Der Gast verpflichtet sich, das Hotel gegenüber allen Drittdienstleistern schadlos zu halten. Der Gast haftet dem Hotel gegenüber somit insbesondere für alle Schäden aus Annullationen und Beschädigungen bei Dritten, sofern der Schaden nicht vom Hotel verursacht wurde.
Die Haftung von THE ALPINA GSTAAD für von Gästen mitgebrachten Gegenständen richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (Art. 487 ff.).
Den Gästen steht auf den Zimmern ein Zimmersafe zur Verfügung. Geldbeträge in geringer Höhe oder persönliche Effekten von einem gewissen Wert (bspw. Uhren) müssen im Zimmersafe hinterlegt werden, wenn sie nicht auf der Person getragen werden.
Wertgegenstände, welche nicht regelmässig auf der Person getragen werden, müssen im dafür vorgesehenen Tresor an der Reception hinterlegt werden. Werden diese Hinterlegungspflichten missachtet, übernimmt THE ALPINA GSTAAD keine Haftung. Allfällige Verluste sind THE ALPINA GSTAAD sofort zu melden, wenn Mitarbeitende von THE ALPINA GSTAAD oder Dritte dafür verantwortlich gemacht werden.
Soweit nach Ansicht des Gastes THE ALPINA GSTAAD seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, oder der Gast sonst wie Schaden erleidet, für den er THE ALPINA GSTAAD verantwortlich machen will, muss die entsprechende Reklamation umgehend gleichentags erfolgen. Verzicht auf umgehende Reklamation bedeutet auch Verzicht auf irgendwelche Schadenersatzansprüche.
Bei Aktivitäten innerhalb und ausserhalb des Hotels übernimmt THE ALPINA GSTAAD keine Haftung. Weder bei Unfall, Verletzungen oder Verlust von Sachen, auch wenn diese Aktivitäten vom Hotel angeboten, dem Gast empfohlen und/oder durch Dritte durchgeführt wurden.
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleitpersonen, Hilfspersonen, Haustiere oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.
Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe in einwandfreiem Zustand sämtlicher Einrichtungen verantwortlich, die ihm das THE ALPINA GSTAAD zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft.
Skischuhe, Wanderschuhe sowie Schuhe mit Spikes oder Eisenbeschlägen sind im dafür vorgesehenen Raum aufzubewahren (nicht in den Gästezimmern).
Soweit eine Drittperson für einen Gast bucht, so haftet diese dem THE ALPINA GSTAAD gegenüber, wie wenn sie selber Gast wäre. Sie trägt insbesondere das Risiko, dass der Gast Zusatzleistungen bucht oder Schäden verursacht. Die Drittperson haftet solidarisch mit dem Gast für alle von diesem bezogenen Leistungen sowie verursachten Schäden.
Die Drittperson ist verpflichtet, den Gast auf diese AGB’s aufmerksam zu machen.
Die Gäste sind verpflichtet, die feuerpolizeilichen Regelungen des THE ALPINA GSTAAD, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbots etc., einzuhalten.
THE ALPINA GSTAAD überwacht zur Sicherheit der Gäste die Hoteleingangshalle sowie das Untergeschoss mit Video. Es behält sich vor, auch weitere allgemeinzugängliche Räume zu überwachen.
Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht. Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten aus dem Buchungsverhältnis ist Gstaad (Kanton Bern/Schweiz).